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EU AI Act ab August 2026 — KI-Bilder und Chatbots richtig kennzeichnen
Am 2. August 2026 wird ein Teil des EU AI Acts wirksam, der für jedes Unternehmen relevant wird, das KI im Marketing einsetzt: Artikel 50 — die Transparenz- und Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Texte oder Chatbots aus generativer KI nutzt, muss diese ab Stichtag erkennbar als solche markieren. Auch dieser Beitrag — illustriert mit KI-generierten Hero-Bildern — ist ein praktisches Beispiel für die neue Realität, in der die Markierung selbstverständlich zur Veröffentlichung gehört.
Der Artikel ist bewusst nicht als juristische Beratung gemeint, sondern als Praxis-Einordnung aus der Perspektive eines Grafikdesigners in Radebeul und Dresden, der KI-Bilder selbst täglich einsetzt und sie auch im Auftrag von Kunden produziert. Was die Pflicht konkret bedeutet, wo die Ausnahmen liegen — und wie du KI-Bilder und Chatbots im Webauftritt praktisch und richtig kennzeichnest.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Der EU AI Act ist 2024 in Kraft getreten, die meisten Pflichten greifen aber gestaffelt. Für Marketing- und Webseiten-Verantwortliche ist Artikel 50 der relevanteste Baustein — und er wird zum 2. August 2026 wirksam. Vier Inhalts-Kategorien sind betroffen:
- KI-generierte Bilder (Stockbilder aus Bildgeneratoren, Hero-Visuals, Produkt-Renderings), insbesondere wenn sie realistisch wirken oder echte Personen darstellen.
- KI-generierte Audios und Videos (Voiceover, animierte Erklärfilme aus KI-Tools, synthetische Stimmen).
- KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse — also Nachrichten, politische Themen, Verbraucherinformationen. Reine Marketing-Copy aus ChatGPT bleibt regelmäßig außen vor, sofern sie redaktionell durchgesehen wurde.
- Chatbots auf der eigenen Website — sobald ein KI-System im Dialog mit Nutzern steht, muss vor Beginn klar sein, dass kein Mensch antwortet.
Die Logik dahinter ist nicht Schikane, sondern informierte Entscheidung: Nutzer sollen wissen, ob das Bild, der Text oder die Stimme aus einer Maschine kommt. Damit vergleichbar ist die Lebensmittel-Kennzeichnung — niemand verbietet, KI-Bilder zu nutzen, sie müssen nur als solche erkennbar sein.
Das größte Risiko ist die Unterschätzung — und so vermeidest du es
In Beratungsgesprächen ist auffällig, wie locker das Thema von vielen Mandanten aktuell behandelt wird — und genau das ist das eigentliche Problem. Die typischen Sätze: „Das ist doch nur ein Header-Bild, da merkt eh keiner was." Oder: „Wir haben einen Hinweis im Impressum, das reicht doch." Beides ist unterschätzend.
Drei Punkte, die 2026 in vielen KMU noch nicht angekommen sind:
- Beweislast liegt beim Unternehmen. Wenn ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutz-Organisation eine Abmahnung schickt, musst du nachweisen können, dass die Bilder kein KI-Output sind — oder dass sie als solche gekennzeichnet waren.
- Bestand-Inhalte sind nicht ausgenommen. Auch Bilder, die du 2024 oder 2025 erstellt hast und die noch online sind, fallen ab August 2026 unter die Pflicht. Wer also eine Website mit 30 KI-generierten Stockbildern betreibt, muss da ran — nicht nur bei Neuerstellung.
- Chatbots sind oft das größere Problem als Bilder. Viele Shops haben einen KI-Chatbot live, der nirgendwo als KI markiert ist. Das ist ab August ein klarer Verstoß.
Praxis-Beispiel aus dem eigenen Portfolio: beim FKB-Schwimmbadtechnik-Shop gab es ursprünglich eine Mischung aus echten Produktfotos und KI-generierten Atmosphäre-Bildern. In der Vorbereitung auf den AI-Act-Stichtag wurden die KI-Bilder identifiziert, mit Bildunterschriften versehen und in die Bild-Metadaten eine maschinenlesbare Markierung integriert — Aufwand insgesamt rund vier Stunden für einen vollständigen Shop. Das ist kein Drama, wenn man es plant. Es wird zum Drama, wenn man am 1. August 2026 erst anfängt nachzudenken.
Vier konkrete Schritte für die Umsetzung
1. Inventur der KI-Inhalte
Welche Bilder, Texte, Voiceover und Chatbots auf der Website sind ganz oder teilweise KI-generiert? Ein einfaches Spreadsheet mit URL, Inhalt, Quelle (Tool) und Status reicht. Wer hier ehrlich ist, hat oft mehr KI-Material drin als gedacht — vor allem bei Stockbild-Plattformen, die seit 2024 verstärkt KI-Material einmischen.
2. Sichtbare Kennzeichnung am Element
Bilder bekommen eine kleine Bildunterschrift mit Hinweis („Mit KI generiert", „KI-generierte Illustration"). Position: direkt unter oder neben dem Bild, lesbar, nicht im Hover-Tooltip versteckt. Bei Hero-Bildern reicht in der Regel ein dezenter Vermerk im Bildunterschrift-Bereich oder am unteren Bildrand.
3. Maschinenlesbare Markierung in Metadaten
Zusätzlich zur sichtbaren Kennzeichnung sollten KI-Bilder eine technische Markierung tragen — entweder über IPTC/XMP-Metadaten direkt in der Datei oder über strukturierte Daten auf der Seite (schema.org/CreativeWork mit contentLocation und Hinweis auf KI-Generierung). Das hilft bei späteren Streitfällen als Nachweis.
4. Chatbots: Hinweis vor Konversationsbeginn
Vor der ersten Bot-Antwort muss klar sein, dass der Nutzer mit einer KI spricht — nicht erst nachdem er drei Fragen gestellt hat. Ein Eingangs-Banner oder eine erste Bot-Nachricht mit dem Hinweis ist Standard-Lösung. Wenn der Bot menschliche Vornamen verwendet („Hi, ich bin Lisa"), ist die Pflicht besonders deutlich, weil Verwechslungsgefahr besteht.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in der EU?
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in der EU?
Die zentrale Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act greift am 2. August 2026 — danach müssen KI-generierte Bilder, Audios, Videos sowie unter bestimmten Bedingungen Texte und Chatbots als solche erkennbar sein. Die Vorlauf-Frist ist bewusst knapp gehalten, weil der Rechtsrahmen seit 2024 in Kraft ist und Unternehmen Zeit hatten, sich vorzubereiten. Wer heute startet, hat bei normalen Auftritts-Größen ausreichend Vorlauf — wer den Sommer durchschiebt, kommt in Stress.
Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Die Kennzeichnungspflicht greift vor allem dort, wo Verwechslungsgefahr mit echten Aufnahmen besteht: realistische Personen-Porträts, dokumentarisch wirkende Szenen, fotorealistische Produkt-Aufnahmen. Stilisierte Illustrationen, 3D-Renderings im klar grafischen Look oder abstrakte Visualisierungen fallen meist nicht darunter — sie sind als künstliche Illustration erkennbar. In der Praxis hilft die Faustregel: Wenn der Betrachter das Bild auf den ersten Blick für eine Fotografie halten könnte, ist Kennzeichnung sicherer. Bei den 3D-Hero-Bildern dieses Blogs zum Beispiel ist die künstliche Bildsprache so klar, dass der explizite Hinweis trotzdem freiwillig erfolgt — als Best-Practice-Geste, nicht als zwingende Pflicht. Mehr zur KI-Bildproduktion.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?
Was passiert bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?
Die Bußgelder sind bewusst abschreckend hoch: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist. Für KMU mit überschaubarem Umsatz greift in der Praxis eher der Pauschalbetrag, was trotzdem existenzbedrohend wäre. Die Erfahrung mit der DSGVO zeigt aber: Die Aufsichtsbehörden gehen typischerweise zuerst gegen große Player vor und arbeiten sich nach unten. KMU bekommen meist Hinweise und Nachbesserungs-Fristen, bevor Bußgelder verhängt werden. Das ist kein Grund zur Untätigkeit — Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherorganisationen sind das wahrscheinlichere und unmittelbar teurere Risiko.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder muss jedes Bild einzeln markiert werden?
Reicht ein Hinweis im Impressum oder muss jedes Bild einzeln markiert werden?
Ein pauschaler Impressums-Hinweis reicht nach aktuellem Stand nicht aus. Die Kennzeichnung muss dort sitzen, wo das KI-generierte Element wahrgenommen wird — also direkt am Bild, in dessen Bildunterschrift oder über strukturierte Metadaten am Element selbst. Bei Chatbots muss vor dem Konversations-Start klar sein, dass keine echte Person antwortet. Bei KI-Texten reicht eine sichtbare Kennzeichnung nahe dem Text-Block (etwa eine kleine Zeile am Ende: „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell überprüft."). Der Aufwand pro Element ist klein, das Risiko bei Verstößen ist es nicht.
Über den Autor
Dirk Rietschel — Kommunikationsdesigner Radebeul / Dresden, seit 2011 selbstständig. Setze KI-Bildproduktion seit 2023 produktiv ein und kennzeichne KI-generierte Inhalte sowohl im eigenen Auftritt als auch bei Kundenprojekten. Wenn du eine Inventur deiner KI-Inhalte oder eine pragmatische Compliance-Umstellung brauchst, lass uns sprechen.