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Recht · Barrierefreiheit · Webdesign
BFSG — muss Ihre Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG. Seitdem taucht in vielen Posteingängen dieselbe Frage auf: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein, und was passiert, wenn nicht? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, was Ihre Website tut und wie groß Ihr Unternehmen ist. Die etwas längere steht hier.

Dieser Beitrag ordnet das Gesetz aus Design- und Praxis-Sicht ein — wer betroffen ist, wer aufatmen darf, was „barrierefrei“ technisch wirklich heißt und wie Sie Lücken auf Ihrer eigenen Seite erkennen. Es ist bewusst keine Rechtsberatung; im Zweifel klärt das ein Fachanwalt für IT-Recht. Aber es nimmt Ihnen die Unsicherheit, in welche Richtung Sie überhaupt schauen müssen. Geschrieben von einem Designer, der seit 2010 in Dresden Websites baut — diese hier inklusive, nach WCAG 2.1 AA. Für eine Einschätzung Ihrer Seite ist das Erstgespräch kostenlos.

Website prüfen lassen

Was das BFSG ist — und seit wann es gilt

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, einer EU-Richtlinie, die bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar machen soll — auch für die, die schlecht sehen, nicht mit der Maus arbeiten können oder auf Vorlese-Software angewiesen sind. In Kraft ist es seit dem 28. Juni 2025. Es ist also kein Gesetz, das irgendwann kommt, sondern eines, das bereits gilt.

Für Websites ist ein Begriff entscheidend: elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern. Gemeint sind damit Dinge wie Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten, Banking oder die Anbahnung eines Vertrags über die Seite. Genau diese digitalen Angebote im Verbrauchergeschäft (B2C) sind der Kern dessen, was barrierefrei sein muss. Verstöße können laut Gesetz mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden — eine Zahl, die mehr als Symbolkraft hat.

Wen es betrifft — und wer aufatmen darf

Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die Verbrauchern elektronische Dienstleistungen über ihre Website anbieten — der Onlineshop ist das klarste Beispiel, aber auch ein Terminbuchungssystem oder ein Bereich, in dem Kunden online einen Vertrag abschließen, zählen dazu.

Kurz-Check: Sie sind wahrscheinlich betroffen, wenn Ihre Website Verbrauchern ermöglicht, online zu kaufen, zu buchen, ein Kundenkonto anzulegen, einen Vertrag vorzubereiten oder eine digitale Dienstleistung zu nutzen. Bleibt es bei reiner Information und einem einfachen Kontaktformular, stehen die Chancen gut, dass Sie nicht direkt unter die Pflicht fallen.

Die wichtigste Entwarnung für viele kleine Betriebe: Es gibt eine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Wer Dienstleistungen erbringt und dabei weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz hat, ist von der Pflicht ausgenommen. Zwei Einschränkungen sind dabei wichtig: Erstens gilt die Ausnahme für Dienstleistungen, nicht für Unternehmen, die Produkte herstellen oder in Verkehr bringen — dort greift sie nicht. Zweitens ist sie kein Freibrief: Ein großer Teil Ihrer Besucher profitiert ohnehin von einer zugänglichen Seite.

Und der häufigste Fall in der Praxis: Reine Informations- oder Visitenkarten-Websites ohne elektronischen Geschäftsverkehr, ebenso wie reine B2B-Angebote, fallen in der Regel nicht direkt unter die Pflicht. „In der Regel“ ist hier aber wörtlich zu nehmen — die Abgrenzung ist fließend, und sobald ein Buchungstool oder ein Vertrags-Formular dazukommt, kann sich die Einordnung ändern. Wer es genau wissen muss, lässt es rechtlich prüfen.

Was „barrierefrei“ konkret bedeutet

Der Maßstab ist kein vages Gefühl, sondern ein Standard: die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA (eingebettet in die europäische Norm EN 301 549). Klingt technisch, lässt sich aber in Alltagssprache übersetzen. Eine zugängliche Website bedeutet im Kern:

  • Lesbare Kontraste. Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab — hellgrau auf weiß fällt durch.
  • Bedienbar mit der Tastatur. Alles, was per Maus geht, geht auch per Tab-Taste — mit sichtbarem Fokus, der zeigt, wo man gerade ist.
  • Alternativtexte für Bilder. Inhaltsbilder haben eine Beschreibung, die Vorlese-Software ausgeben kann.
  • Klare Struktur. Sinnvolle Überschriften-Hierarchie und Seitenbereiche, an denen sich Hilfsmittel orientieren.
  • Verständliche Formulare. Felder mit echten Beschriftungen und Fehlermeldungen, die nicht nur über Farbe funktionieren.

Auffällig ist: Das meiste davon ist schlicht gutes Handwerk. Eine sauber gebaute, moderne Seite erfüllt einen großen Teil dieser Punkte fast nebenbei — Barrierefreiheit ist seltener ein Zusatz-Feature als das Ergebnis ordentlicher Arbeit von Anfang an.

So erkennen Sie Lücken auf Ihrer Website

Sie müssen kein Prüfwerkzeug installieren, um ein erstes Gefühl zu bekommen. Fünf Tests, die Sie in wenigen Minuten selbst machen können:

  • Der Tastatur-Test. Legen Sie die Maus weg und navigieren Sie nur mit der Tab-Taste durch die Seite. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo der Fokus gerade steht? Können Sie das Menü und Formulare bedienen?
  • Der Zoom-Test. Stellen Sie den Browser auf 200 % Zoom. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlappt und verschwindet Inhalt?
  • Der Kontrast-Blick. Gibt es hellgrauen Text auf weißem Grund oder Schrift auf unruhigen Bildern? Das sind typische Schwachstellen.
  • Der Bilder-Check. Sind aussagekräftige Bilder mit Alternativtexten hinterlegt — oder fehlen die?
  • Der Farb-Test. Werden Pflichtfelder oder Fehler ausschließlich über Farbe signalisiert (rot)? Dann fehlt die zweite, nicht-farbliche Kennzeichnung.

Wenn dabei mehrere Punkte hängen bleiben, ist das kein Drama, aber ein Signal. Ein barrierefreie Website erstellen lassen ist genau dann sinnvoll, wenn eine bestehende Seite an zu vielen dieser Stellen klemmt — oder ein Neuauftritt ohnehin ansteht.

Auch ohne Pflicht: warum es sich lohnt

Selbst wenn Sie unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen oder eine reine Infoseite betreiben — Barrierefreiheit zahlt sich aus, und zwar aus drei nüchternen Gründen:

Reichweite. Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung hat dauerhafte oder situative Einschränkungen — vom Sehverlust im Alter bis zum hellen Display in der Sonne. Eine zugängliche Seite schließt diese Menschen nicht aus, sondern bedient sie mit.

Sichtbarkeit bei Google. Sauberer Aufbau, sinnvolle Überschriften, Alt-Texte und gute Performance sind dieselben Signale, die auch Suchmaschinen schätzen. Barrierefreiheit und Webdesign aus Dresden mit Substanz greifen technisch ineinander — das eine verbessert fast immer das andere.

Zukunftssicherheit. Die Richtung ist gesetzt: Anforderungen werden eher strenger als lockerer. Wer heute zugänglich baut, muss morgen nicht nachrüsten. Wie ähnlich gelagerte neue Pflichten KMU treffen, zeigt der Beitrag EU AI Act — KI-Kennzeichnung für KMU. Ein praktisches Beispiel für eine zugänglich gebaute Kundenseite ist die Website für die Kristall-Apotheke Radebeul.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist das die eigentlich gute Nachricht: Wer seine Seite ohnehin neu gestalten oder überarbeiten lässt, bekommt Barrierefreiheit am günstigsten gleich mit eingebaut — als Teil sauberer Gestaltung und Umsetzung, nicht als teure Nachrüstung im Nachhinein. Aus Designer-Sicht ist das der entscheidende Punkt: Zugänglichkeit ist kein aufgesetztes Modul, sondern Handwerk, das von der ersten Konzeptskizze bis zur fertigen Seite mitläuft. Genau da liegt der Unterschied zwischen einem abgehakten Theorie-Kriterium und einer Seite, die für alle wirklich funktioniert.

Barrierefreiheit besprechen

Häufige Fragen zum BFSG und barrierefreien Websites

Gilt das BFSG auch für meine reine Info-Website ohne Shop?

Meist nicht direkt — entscheidend ist, ob es elektronischen Geschäftsverkehr gibt.

In der Regel nicht direkt. Das Gesetz zielt auf elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern — also Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten oder die Anbahnung eines Vertrags über die Website. Eine reine Visitenkarten- oder Informationsseite ohne solchen elektronischen Geschäftsverkehr fällt meist nicht unmittelbar darunter. Die Grenze ist aber fließend: Ein einfaches Kontaktformular allein macht eine Infoseite in der Regel noch nicht zur elektronischen Dienstleistung — anders sieht es aus, sobald echte Buchungs-, Bestell- oder Vertragsstrecken dazukommen, über die Verbraucher online einen Vertrag anbahnen oder abschließen. Im Zweifel klärt das ein Fachanwalt für IT-Recht.

Ich bin Kleinstunternehmen — bin ich wirklich ausgenommen?

Bei Dienstleistungen ja — mit zwei wichtigen Einschränkungen.

Für Dienstleistungen ja: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen. Wichtig sind zwei Einschränkungen: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Unternehmen, die Produkte herstellen oder in Verkehr bringen. Und sie ist kein Grund zum Wegschauen — ein erheblicher Teil Ihrer Besucher profitiert ohnehin von einer zugänglichen Seite, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich müssen.

Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?

Hängt vom Zustand ab — von gezielten Korrekturen bis nahe Neuaufbau.

Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Eine technisch saubere, moderne Seite braucht oft nur gezielte Korrekturen an Kontrasten, Alt-Texten, Formularen und Tastaturbedienung — das ist überschaubar. Eine ältere Seite mit verschachteltem Code kann dagegen näher an einem Neuaufbau liegen, weil die Struktur selbst das Problem ist. Eine ehrliche Einschätzung gibt es erst nach einem kurzen Blick auf die konkrete Seite, nicht pauschal.

Reicht ein Overlay-Tool oder Accessibility-Plugin?

Nein — echte Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Code und Gestaltung.

Nein. Ein eingebundenes Overlay-Widget, das per Knopfdruck Kontrast oder Schriftgröße ändert, behebt die Ursachen nicht — fehlende Alt-Texte, schlechte Struktur oder nicht bedienbare Formulare bleiben darunter bestehen. Manche Overlays stören sogar die Hilfsmittel, die betroffene Nutzer ohnehin verwenden. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Struktur, im Code und in der Gestaltung der Seite selbst, nicht in einer aufgesetzten Schicht.

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